© Marita Rauchberger
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Sehr geehrte Damen und Herren,
der Vorstand des Aachener Diözesanrates hat am 19.03.2021 eine Erklärung in obiger Angelegenheit veröffentlicht.
Wir, der Vorstand des Katholikenrates der Region Eifel, schließen uns dem an: Gläubige in unserer Region reagieren mit Empörung und Unverständnis auf das Verbot der römischen Glaubenskongregation vom 15.03.2021 zur Segnung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften.
Auch wir sind der Auffassung, dass kirchliche Entscheider dieses Verbot nicht ableiten können aus der von Jesus propagierten „frohen Botschaft“, die Menschen einladen und einbeziehen, nicht ausschließen will. Jesus ruft zur Liebe auf und macht dabei keinerlei Unterschiede zwischen einer „richtigen“ und einer „falschen“ Liebe. Liebe ist Liebe und per se gut und richtig, wenn sie auf das Wohl des geliebten Gegenübers bedacht ist und niemandem Schaden zufügen will. Menschen erleben und empfinden es so.
Liebe wird von Gott „gut gesprochen“, d.h. gesegnet. Kann daher der Mensch, der kirchliche Segensspender/die Segensspenderin, den Segen denen verweigern, die darum bitten? - Uns ist schmerzlich bewusst, dass die an theologischen Universitäten und Fachhochschulen dozierte, reflektierte und weiterentwickelte Theologie hier offensichtlich nicht übereinstimmt mit der von Offiziellen unserer katholischen Kirche vorgetragenen. In absolutistischer Arroganz wollen Kirchenlenker selbst dem „lieben Gott“ vorschreiben, wem er seinen Segen schenken soll und wem nicht. Das Verweigern von Segen verletzt viele gläubige Menschen und die, die sich vielleicht wieder neu und vorsichtig Gott öffnen möchten. Wer will behaupten, dass dies im Sinne Jesu sei?!
Wir ermutigen daher alle Seelsorger*innen in unserer Region dazu, Paaren den Segen nicht zu verweigern, die darum bitten – unabhängig von ihrer sexuellen Orientierung.
Konsequenzen der kirchlichen Segensverweigerung: Die erkennen wir mit Blick in das kirchliche Arbeitsrecht und auf dessen Anwendung. In der Logik amtskirchlicher Verantwortlicher ist die Ehegemeinschaft von Mann und Frau kirchenkonform, gottgewollt und in ihrem Sinne. Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind es nicht. Man heißt homosexuelle Lebensgemeinschaften nicht gut und richtig und verweigert ihnen darum den Segen. Folgerichtig verlieren kirchliche Angestellte umgehend ihre Anstellung, wenn sie diese Lebensform wählen.
Wir verurteilen scharf die fristlose Kündigung von kirchlichen Angestellten, die es wagen, sich zu ihrer Liebe öffentlich zu bekennen und in gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften zusammenleben. Das Urteil und Verhalten des kirchlichen Arbeit- und Dienstgebers verletzt Menschen zutiefst. Wie sollten sie nicht Vertrauen in die kirchliche Gemeinschaft verlieren und – leider gleich dazu – auch das Vertrauen in einen liebenden Gott?
Wir übertreiben sicher nicht, wenn wir vermuten, dass zusammen mit den unmittelbar Betroffenen auch Menschen in deren Umfeld unserer katholischen Kirche den Rücken kehren und mit ihr nichts mehr zu tun haben wollen.
Das Segensverbot der römischen Glaubenskongregation erreicht uns alle in einer sehr schwierigen Zeit, in der Mitglieder in großer Zahl die katholische Kirche verlassen.
Mit freundlichen Grüßen,
für den Vorstand:
Marita Rauchberger
Vorsitzende des Katholikenrates der Region Eifel
J. Ostländer
Geschäftsführer des Katholikenrates der Region Eifel